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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Unsere AGBs können Sie sich auch hier als PDF ansehen.

    Die Verwenderin dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Scherer Schadenmanagement GmbH, sie ist Dienstleisterin in den Bereichen von Brand- und Wasserschadensanierung, Hausratssanierung, Gebäudetrocknung, Gebäuderenovierung sowie Gebäudereinigung.

     

    §1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

    1. Diese AGB gelten für die Erbringung von obengenannten Leistungen nach Maßgabe des zwischen der Verwenderin und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

    2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Verwenderin nicht anerkannt, es sei denn, die Verwenderin hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Verwenderin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bestimmungen des Auftraggebers die Sanierungs- und/oder Reinigungsarbeiten durchführt.

    3. Die vorliegenden AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird die Differenzierung vorgenommen.

     

    § 2 Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    1. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber stellt ein bindendes Angebot dar, das die Verwenderin innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch die Verwenderin sind freibleibend.

    2. Bei Auftragserteilung in den Fällen versicherter Ereignisse sind nur die von dem Versicherungsschutz abgedeckten Arbeiten Auftragsgegenstand. Die Ausführung weitergehender Arbeiten bedarf ausdrücklicher Auftragserteilung, wie in § 2.1 dargestellt.

    3. Die Verwenderin behält sich vor, sich zur Ausführung des Auftrags der Leistungen von Subunternehmern zu bedienen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Subunternehmern und deren Auswahl steht im Ermessen der Verwenderin.

    4. Die Verwenderin behält sich im Falle der Hinzuziehung eines Subunternehmers vor, die Ansprüche, die sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ergeben, an den Subunternehmer abzutreten. Damit erklärt sich der Auftraggeber bereits jetzt einverstanden.

    5. Alle in den Angeboten/Kostenvoranschlägen der Verwenderin erhaltenen Massen und Preise stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

    6. An den Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Verwenderin Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Verwenderin.

    7. Der Auftraggeber ist bei der Auftragserteilung verpflichtet:
    7.1 Die Verwenderin ausführlich über technische Gefahren und Besonderheiten des zu sanierenden Objekts zu unterrichten und ihr diesbezügliche insb. technische Unterlagen bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
    7.2 Die Verwenderin im Falle, dass Folgen eines versicherten Ereignisses durch die Sanierung behoben werden sollen, über das Bestehen und den Umfang des Versicherungsschutzes zu unterrichten und ggf. diesbezügliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
    7.3 Den Mitarbeitern und den Subunternehmern der Verwenderin Zugang zum Leistungsort zu gewähren, sowie Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
    7.4 Sollte zur Auftragsausführung die Weitergabe der Informationen, die vom Auftraggeber der Verwenderin erteilt wurden, notwendig sein, so erklärt sich der Auftraggeber bereits jetzt mit einer solchen Weitergabe einverstanden.

    8. Der Auftraggeber trägt die Kosten des Mehraufwandes, die durch Verstoß gegen die unter 7. genannten Pflichten entstehen.

     

    §3 Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die Preise der Verwenderin nach Aufwand entsprechend den Preislisten der Verwenderin zzgl. MwSt. berechnet. Preiserhöhungen werden vorbehalten, wenn sich nach Vertragsschluss bei der Auftragsausführung Erschwernisse ergeben, die der Verwenderin bei der Auftragserteilung nicht mitgeteilt wurden. Zu solchen Erschwernissen zählen insbesondere die unter § 2. 7.1 dieser AGB genannten.

    2. Die Gesamtvergütung ist vollständig innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es gelten die gesetzlichen Regelungen über Zahlungsverzug.

    3. Die Verwenderin behält sich vor, für in sich abgeschlossene Leistungsteile nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Abschlagszahlungen in Höhe des erbrachten Leistungswertes zu verlangen.

    4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von der Verwenderin anerkannt oder mit der Hauptforderung der Verwenderin synallagmatisch verknüpft sind. Soweit der Auftraggeber ein Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es denn, seine Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

     

    § 4 Leistungszeit
    Sind von der Verwenderin Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben, die zur Grundlage der jeweiligen Auftragserteilung gemacht wurden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung.

     

    § 5 Mängelhaftung

    1. Die Verwenderin leistet Gewähr für etwaige Mängel durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, kann er daneben die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Das Rücktrittsrecht steht ihm nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

    2. Garantien im Rechtssinne werden von der Verwenderin dem Auftraggeber nicht gewährt.

    3. Mängelgewährleistungsansprüche, die nicht in den Anwendungsbereich des § 634a BGB fallen, verjähren in einem Jahr. Sofern § 634a BGB anzuwenden ist, verjähren die Ansprüche, die unter seine Anwendung fallen, in 5 Jahren.

    4. Für mängelbedingte Schadensersatzansprüche gilt § 6 dieser AGB.

     

    § 6 Haftung für Schäden

    1. Die Verwenderin haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ersatz von Verzugsschäden und Verletzung von Kardinalpflichten. Als Kardinalpflichten sin solche zu verstehen, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Natur des Vertragszwecks gefährdet ist. Insofern haftet die Verwenderin für jeden Verschuldensgrad.

    2. Der vorgenannte Ausschluss gilt ebenfalls für leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen der Verwenderin.

    3. Im Falle des Mitverschuldens des Auftraggebers ist die Haftung der Verwenderin auf die Höhe ihrer Haftpflichtleistung beschränkt.

    4. Soweit die Haftung für Schäden nach § 6 nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Für Schäden aufgrund eines Mangels gilt § 5.3.

    5. Soweit der Haftungsausschluss bzw. die Haftungseinschränkung bestehen, wirken sie auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Verwenderin.

     

    § 7 Eigentumsvorbehalt

    1. Werden von der Verwenderin zum Zwecke der Auftragserfüllung Materialien geliefert, behält sich die Verwenderin das Eigentum an den gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

    2. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, wird das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.

    3. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/Gebäude des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstandenen Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Verwenderin ab, die diese Abtretung annimmt.

     

    § 8 Verjährung eigener Ansprüche
    Die Ansprüche auf Zahlung der Vergütung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

     

    § 9 Form von Erklärungen
    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die von dem Auftraggeber gegenüber der Verwenderin oder einem Dritten abzugeben sind, bedürfen der Schriftform.

     

    § 10 Salvatorische Klausel
    Von der Unwirksamkeit einer der AGB-Klauseln bleibt der Rest dieser AGB gem. § 306 Abs. 1 BGB unberührt. Gleiches gilt hinsichtlich eines Teils einer AGB-Klausel.

     

    §11 Sicherungsabtretung
    Ansprüche des Auftraggebers gegen Versicherungen, welche sich aus dem Versicherungsfall ergeben, dessen Folgen Scherer Südbaden aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber zu beseitigen hat, werden bereits bei Vertragsschluss mit der Verwenderin durch den Auftraggeber an die Verwenderin abgetreten. Die Abtretung erfolgt in der Höhe der Vergütungsforderungen der Verwenderin und zur Sicherung dieser Forderungen. Die Abtretung erfolgt nicht an Erfüllung statt.

     

    § 12 Rechtswahl – Gerichtsstand

    1. Für die Verträge mit der Verwenderin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das Gericht am Geschäftssitz der Verwenderin (Freiburg).